Auto fahren im Winter, änderungen in der STVO
Verfasst: Donnerstag 19. Oktober 2006, 18:32
Achtung: Wichtige Änderung in der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Seit Mai 2006 ist in der Straßenverkehrsordnung vorgesehen, dass „die Ausrüstung an Fahrzeugen an die Wetterverhältnisse anzupassen“ ist (§ 2 Abs. 3a StVO).
Mit dieser Regelung werden die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht für Fahrzeughalter ausdrücklich erhöht. So ist insbesondere bei winterlichen Straßenverhältnissen für eine angemessene Winterausrüstung zu sorgen. Unter bestimmten Voraussetzungen können anderenfalls Bußgelder fällig werden.
Wer sich nicht an die Anpassung hält, kann mit 20 Euro, bei Behinderung des Verkehrs sogar 40 Euro zur Kasse gebeten werden.
Wie genau die Begriffe „Ausrüstung“ und „Wetterverhältnisse“ in der Praxis umgesetzt werden, wird sich in der kommenden Wintersaison zeigen.
Zudem kann die erhöhte Sorgfaltspflicht bei der Abwicklung eines Schadens mit der Versicherung eine Rolle spielen.
Seit Mai 2006 ist in der Straßenverkehrsordnung vorgesehen, dass „die Ausrüstung an Fahrzeugen an die Wetterverhältnisse anzupassen“ ist (§ 2 Abs. 3a StVO).
Mit dieser Regelung werden die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht für Fahrzeughalter ausdrücklich erhöht. So ist insbesondere bei winterlichen Straßenverhältnissen für eine angemessene Winterausrüstung zu sorgen. Unter bestimmten Voraussetzungen können anderenfalls Bußgelder fällig werden.
Wer sich nicht an die Anpassung hält, kann mit 20 Euro, bei Behinderung des Verkehrs sogar 40 Euro zur Kasse gebeten werden.
Wie genau die Begriffe „Ausrüstung“ und „Wetterverhältnisse“ in der Praxis umgesetzt werden, wird sich in der kommenden Wintersaison zeigen.
Zudem kann die erhöhte Sorgfaltspflicht bei der Abwicklung eines Schadens mit der Versicherung eine Rolle spielen.