Eigentlich sollten ab dem 1. Januar 2006 auch Motorräder und Roller zur Abgasuntersuchung.
Da das Bundesverkehrsministerium den entsprechenden Referentenentwurf vor dem Regierungswechsel im Herbst 2005 nicht mehr unterschrieben hat, wurde am 23.12.2005 ein neuer Entwurf an die beteiligten Verbände versandt.
Da die Verordnung noch den Bundesrat passieren muss, wird die Einführung der Abgasuntersuchung für Roller und Motorräder nun frühestens zum 1. April, spätestens jedoch zum 1. Juli 2006 erwartet.
Die AU Krafträder (AUK) wird nicht als separates Prüfverfahren erfolgen, sondern Bestandteil der alle zwei Jahre fälligen Hauptuntersuchung sein. Vorteil für die Motorradfahrer: Es wird kein zusätzlicher Platz für eine weitere Prüfplakette auf dem Nummernschild benötigt. Nachteil: Die HU wird teurer, je nach Aufwand, Zylinderzahl und beauftragter Prüfstelle zwischen 20 und 35 Euro.
Die AUK wird für alle Krafträder und -roller gelten sowie für alle Leichtkrafträder und -roller (125 cm²), die ab dem 1. Januar 1989 erstmals zugelassen wurden. Gegenstand der Messung ist der Kohlenmonoxidgehalt im Leerlauf, bei Fahrzeugen mit Katalysator im erhöhten Leerlauf. Die Bundesregierung verspricht sich von der Überprüfung der Abgaswerte eine weitere Absenkung der Ozonwerte.
Gruß
PETER


