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Wechselkennzeichen kommt 2012

Verfasst: Freitag 9. Dezember 2011, 10:06
von BigBoss
Das Wechselkennzeichen kommt!

Die Bundesregierung hat einen Verordnungsentwurf zur Einführung des Wechselkennzeichens vorgelegt, der zum 01.04.2012 in Kraft treten sollte. Zwar bleiben die neuen Regelungen hinter den Erwartungen des ADAC zurück, insbesondere im Hinblick auf eine nicht erfolgte Vergünstigung bei der Kfz-Steuer. Sie sind dennoch ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Infos zu den wichtigsten Punkten des Wechselkennzeichens.

Re: Wechselkennzeichen kommt 2012

Verfasst: Sonntag 11. Dezember 2011, 14:50
von vn17bikeruwe
BigBoss hat geschrieben:Das Wechselkennzeichen kommt!

Die Bundesregierung hat einen Verordnungsentwurf zur Einführung des Wechselkennzeichens vorgelegt, der zum 01.04.2012 in Kraft treten sollte. Zwar bleiben die neuen Regelungen hinter den Erwartungen des ADAC zurück, insbesondere im Hinblick auf eine nicht erfolgte Vergünstigung bei der Kfz-Steuer. Sie sind dennoch ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Infos zu den wichtigsten Punkten des Wechselkennzeichens.
Hai
Wo sind denn die Infos???????????

Verfasst: Sonntag 11. Dezember 2011, 20:58
von BigBoss
Hi Uwe,
hier sind für dich und die anderen Verkehrsteilnehmer mehr Infos zum Wechselkennzeichen.



Ein Wechselkennzeichen kann für zwei Fahrzeuge zugeteilt werden, es darf jedoch zur gleichen Zeit nur an einem von diesen Fahrzeugen geführt werden. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und Kennzeichen gleicher Abmessungen an den Fahrzeugen verwendet werden können.

Möglich ist das Wechselkennzeichen für:

Klasse M1: Kfz zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
Klasse L: Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leermasse, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen und maximaler Nutzleistung bis 15 kW
Klasse O1: Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Es ist leider nicht möglich, ein Wechselkennzeichen für einen Pkw und ein Motorrad zu verwenden oder mehr als zwei Fahrzeuge auf ein Wechselkennzeichen zuzulassen.

Ausgeschlossen vom Wechselkennzeichen sind:

- Saisonkennzeichen
- Rote Kennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen
- Ausfuhrkennzeichen

Fahrzeuge mit ?H-Kennzeichen? sind hingegen für das Wechselkennzeichen zugelassen.

Verfasst: Montag 12. Dezember 2011, 10:20
von kingkaro
hallo fans

soweit schon mal ganz gut

aber wie sieht es versicherungstechnisch und steuermässig aus ?

da ich einen ganzen haufen fahr und leider auch steh-zeuge zugelassen habe werde ich dann das offenbacher bürgerbüro wohl einen ganzen vormittag in anspruch nehmen können--1 mitarbeiter zumindest.

auf der (ich offenbach stadt) ländlichen zulassung gibts bereits die geteilten nr.schilder--werden noch nicht ausgegeben sind aber bei den schildermachern schon vorrätig.

schade nur das es nicht für drei fhz gilt-da würde es sich sooo rischtisch rentieren.

gruss erik

soso,ääääh P.S. ist ja schon einen momment her der eintrag,heute 050312,wer braucht den so eins,das bringt doch nix-oder hat schon jemand,der nicht schildermacher ist,einen vorteil erkannt??

gruss erik--immernoch auf der suche nach dem sinn vom unsinn...